Angebote nach §§ 27, 29 – 31 SGB VIII


Die Angebote basieren auf den rechtlichen Grundlagen des SGB VIII:

 

  • „Hilfen zur Erziehung“ nach §§ 27 ff SGB VIII,

  • „Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“ nach § 35 a SGB VIII und

  • „Hilfen für junge Volljährige“ nach § 41 SGB VIII.

 

Die konkreten Angebote:

 

Alle Hilfeformen können individuell kombiniert werden, z.B. mit:

 

– systemischer Beratung und Therapie,

 

– mit einem Clearing,

 

– mit (erlebnispädagogischen) Kriseninterventionen,

 

– mit der Verknüpfung der Hilfeformen zu einem effektiven, individuellen Hilfepaket.

 

Angebot nach SGB XII


Die ambulante Eingliederungshilfe richtet sich an den Personenkreis, die unter § 53 SGB XII beschrieben sind.

 

Mit sozialpädagogischen und therapeutischen Methoden wird eine Hilfe gestaltet, die der Lebensweltorientierung Rechnung trägt, sowie den Werten und Einstellungen aufgrund individuell gelagerter biographischer Verläufe des Klientels.

 

Die Qualifizierung der MitarbeiterInnen sowie die Vernetzung innerhalb der Region Hildesheim mit Institutionen macht es möglich, Schwerpunkte und Spezialisierungen innerhalb der Hilfe anzubieten, wie z.B.

 

  • Ganzheitliche heilpädagogische Psychotherapie

  • Systemische Beratung und Therapie / Familientherapie

  • Arbeit mit psychisch kranken und suchtabhängigen Menschen

  • Arbeit mit Migrantenfamilien in Zusammenarbeit mit Asyl e.V.

  • Arbeit mit traumatisierten Menschen

  • Arbeit mit jungen Erwachsenen