Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII


Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine familienunterstützende Leistung von „fuchs fährte“ und richtet sich an Familien, die Betreuung und Begleitung bei ihren Erziehungspflichten benötigen, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei Kontakten zu Behörden und anderen Institutionen oder bei Konflikten und Krisen innerhalb des Familienkontextes.

Im Vordergrund dieser Interventionsform steht, dass alle Familienmitglieder zusammenbleiben und eine Fremdunterbringung von Kindern oder Jugendlichen möglichst verhindert wird.

 

Durch die vielfältigen Arbeitsschwerpunkte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesamtteams kann ein nach individueller Problemlage abgestimmtes Angebot auch in Co-Teams gestaltet werden.

 

Methodische Grundelemente der Sozialpädagogischen Familienhilfe:

 

  • Genogrammarbeit, Familienbrett, Aufstellungen

  • Einzel-, Paar- und Familiengespräche, bzw. –konferenzen
    Elterntraining

  • Familienberaterische und / oder familientherapeutische Gespräche

  • Interaktionsübungen, z.T. mit Hilfe von Videoaufzeichnungen möglich oder mit anderen Methoden der Visualisierung

  • Konkrete Hilfen zur Alltagsstrukturierung, –organisation und -bewältigung

  • schulrelevante Hilfen, wie Konzentrationstraining, Projektarbeit, Kontaktgestaltung zu Schulen und Lehrpersonal unter Einbezug der Erziehungsberechtigten

  • Freizeitpädagogische Maßnahmen auch unter Einbezug möglichst vieler Familienmitglieder

 

Mögliche Angebotsschwerpunkte:

 

Verknüpft mit Fachleistungsstunden besteht bei höherem Betreuungsbedarfdie Möglichkeit der Sozialpädagogischen Familienhilfe mit

 

  • der sozialen Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII,

  • erlebnispädagogischer Krisenintervention,

  • einem Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII

 

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