FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die Ausgestaltung der Hilfe hängt von Ihren individuellen Bedarfen und der jeweiligen Hilfeform ab, die Sie gemeinsam mit dem Jugendamt auswählen. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit sind Themen rund um den Bereich Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Wir können Sie in Erziehungsfragen unterstützen, sowie bei der Kommunikation mit verschiedenen Institutionen, z.B. Schule, Kindergarten und Behörden. Außerdem können im Rahmen der Hilfe auch gemeinsame Aktivitäten stattfinden, beispielsweise im Rahmen der Erlebnispädagogik. Nähere Informationen finden Sie unter der jeweiligen Hilfeform im Menü „Unsere Hilfen“.
Sie können die Hilfe aktiv mitgestalten und von der Grundidee der Hilfe sind Sie auch dazu aufgefordert. Eigene Ideen und Vorschläge nehmen wir gerne mit auf, sofern es der Zielsetzung zuträglich ist.
 
Gerne können Sie Wünsche äußern und wir besprechen gemeinsam, ob und wie wir diese im Rahmen der Hilfe berücksichtigen können.
 
Die Kosten für die Hilfe trägt das Jugendamt.
 
Wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, ist ein Antrag auf Ambulante Erziehungshilfe beim Jugendamt erforderlich. Entsprechende Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Hildesheim.
 
Die Dauer der Hilfe hängt von Ihren Bedarfen ab und wird bei den Terminen mit dem Jugendamt besprochen.
 
Die Termine können je nach Absprache sowohl bei Ihnen zu Hause als auch in unseren Büroräumen in der Einumer Straße 6 in Hildesheim stattfinden oder gemäß einer gemeinsamen Abstimmung an einem anderen Ort.
Die Anzahl der Termine hängt vom jeweiligen Bedarf ab und ist von Familie zu Familie sehr unterschiedlich. Das Jugendamt legt hierfür ein Stundenvolumen fest. In der Regel sind wir mindestens einmal in der Woche im Kontakt miteinander.
 

Die Dauer der Termine ist abhängig von den zu besprechenden Themen. Oft liegen wir bei unseren Terminen bei 1 bis 2 Stunden. Abhängig vom Bedarf können diese aber auch länger andauern. Auch ein kurzer Termin oder ein Telefonat sind möglich.

In der Regel finden Termine mit dem Jugendamt, z.B. im Rahmen der Hilfeplanfortschreibung, alle 3 bis 6 Monate statt. Die Termine werden vorher mit allen Beteiligten abgesprochen.

Wir stehen mit dem Jugendamt als Auftraggeber im Austausch über die Hilfe. Bei Bedarf und in Absprache mit Ihnen werden ggf. Kindergärten, Ärzte und Schulen mit einbezogen. Da wir der Schweigepflicht unterliegen, werden ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis keine weiteren Personen oder Institutionen über unsere Zusammenarbeit informiert.

Wir sind grundsätzlich Montag bis Freitag in einem Zeitrahmen von 08:00 bis 18:00 (in Ausnahmen und nach Absprache auch darüber hinaus) mobil zu erreichen. Sollten wir Ihren Anruf nicht entgegennehmen können, melden wir uns zeitnah bei Ihnen zurück, um Ihr Anliegen zu besprechen.