nach § 31 SGB VIII
Hier haben wir die gesamte Familie im Blick:
die Bedarfe der Kinder und Unterstützung der Eltern in
ihrer Erziehungsaufgabe, sowie besondere Familienthemen.
nach § 30 SGB VIII
Hier stehen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Mittelpunkt der Hilfe: individuelle Themen und persönliche Entwicklungsaufgaben.
nach § 29 SGB VIII
Soziales Lernen in der Gruppe: von anderen Lernen, Freundschaften schließen, Konflikte lösen, an eigenen Themen arbeiten.
nach § 27 (2) SGB VIII
Bei besonderen Herausforderungen in der Familie und in Krisen erarbeiten wir Lösungen, die für alle passen: zeitlich begrenzt und mit sozialpädagogischen und systemischen Methoden.
nach § 10 JGG
Hilfe für Jugendliche, die im Strafverfahren
eine Betreuungsweisung erhalten haben und
Unterstützung bei der Bewältigung
ihrer besonderen Herausforderungen benötigen.
nach § 27 (2) SGB VIII
(kurz: bei uns auch AHA genannt)
eine familienunterstützende Hilfe für Haushaltsorganisation, Ernährung und Gesundheitsversorgung.
nach § 18 SGB VIII
Der Umgang zu Eltern oder Elternteilen ist manchmal mit besonderen Umständen verknüpft: wir begleiten, beraten und unterstützen dabei - mit dem besonderen Blick auf das Kind.