Erziehungs-
beistandschaft

Unterstützung durch Erziehungsbeistandschaft

Immer wieder kommt es vor, dass junge Menschen vor großen Herausforderungen stehen oder schwierige Umstände bewältigen müssen. Diese Schwierigkeiten können zum Beispiel in der Schule, mit Gleichaltrigen oder innerhalb der Familie auftreten und sind oft nicht leicht alleine zu lösen. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, individuelle Unterstützung zu erhalten.

Die Erziehungsbeistandschaft wird von einer Pädagogin oder einem Pädagogen ausgeführt und zielt darauf ab, in gemeinsamen Terminen an den bestehenden Schwierigkeiten zu arbeiten und Unterstützung zu erhalten, bei der individuellen Entwicklung und Entfaltung von Fähigkeiten und Ressourcen.

Weitere Informationen

In manchen Fällen stellt es sich dabei als hilfreich dar, das soziale Umfeld (zum Beispiel die Schule) aktiv mit einzubeziehen. In anderen Fällen, zum Beispiel beim Übergang in die Selbständigkeit, wird hauptsächlich mit der Person gearbeitet, für die die Hilfe installiert wurde. Bei Minderjährigen ist die Zusammenarbeit mit den Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten in der Regel ein Bestandteil der Hilfe. Durch regelmäßige Termine, Beratungsgespräche und Informationsaustauch werden Erziehungsberechtigte je nach Bedarf in die Hilfe integriert.
Ein weiteres Ziel dieser Hilfe liegt darin, Kindern und Jugendlichen dabei zu helfen, gesellschaftliche, oder schulische Schwierigkeiten aufzulösen, beziehungsweise zu verhindern. Auch kann es darum gehen, gemeinsam einen Weg zu finden, wie sich junge Menschen innerhalb ihrer eigenen Familie zurechtfinden oder wie mit dort auftretenden Konflikten umgegangen werden kann. Insbesondere Jugendliche und junge Volljährige sollen durch die Erziehungsbeistandschaft auch dabei unterstützt werden, sich ihren altersgemäßen Aufgaben und Pflichten zuzuwenden und diese angemessen zu bewältigen.
Die Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII steht in Verbindung mit den Hilfen zur Erziehung nach §§ 27, sowie § 35a und § 41 SGB VIII. Dadurch ist geregelt, dass Kinder, Jugendliche und auch junge Volljährige bei Bedarf Unterstützung von einer pädagogischen Fachkraft erhalten können.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Wir sind für Sie da.

Leistungen im Überblick

Sozialpäda-
gogische Familienhilfe

Soziale Gruppenarbeit

Erziehungsbeistandschaft

Begleiteter Umgang

Clearing – ambulant systemisch

Aktivierende Haushalts-
anleitung