nach § 27 (2) SGB VIII
Das Angebot des „Ambulanten systemisch-sozialpädagogischen Clearings“ richtet sich an Familien und an Familienangehörige, die sich in einer chronischen oder akuten Krise befinden. Zuzüglich dazu kann die familiäre oder personelle Situation durch Komplexität und durch ungeklärte Situationsfaktoren charakterisiert sein, so dass die Bedarfsermittlung einer geeigneten Hilfe über das Fallmanagement der Sachbearbeitung des Jugendamtes hinausgeht.
Weitere Indikatoren für den Einsatz des Clearings können manifeste Konflikt- und Verhaltensmuster sein, die für einzelne oder mehrere Familienmitglieder zum Problem werden. Des Weiteren psychische Störungen, Drogen- oder Suchtproblematiken und die Suche nach Ressourcen und Lösungen für die familienspezifischen Anliegen und Probleme.
Die Hilfeform kann aber auch dann indiziert sein, wenn bisherige Hilfen keine zielführenden Ergebnisse erreichen konnten und eine grundlegende und analytische Betrachtungsweise eines Systems angezeigt ist.
Außerdem ist die Hilfe dann angezeigt, wenn eine multifaktorielle Situationseinschätzung für eine potenzielle Gefährdung des Kindeswohls benötigt wird.
Ziel der zeitlich befristeten Intervention ist es, für die Hilfesuchenden eine akzeptierte und adäquate Hilfeform zu finden, die langfristig für alle Beteiligten zielführend ist.
Methodisch kommen unter anderem Erhebungsverfahren zum Einsatz, die sich fachlich überwiegend aus dem Systemischen Therapieansatz ableiten, wie zum Beispiel:
Genogrammarbeit
Arbeit mit der Lebenslinie
Arbeit mit dem Familienbrett
Erstellung von Netzwerkübersichten
Reflexion von Rollen und Beziehungen
Kurzzeitige erlebnispädagogische Interventionen nach Bedarf und Zielsetzung
nach § 31 SGB VIII
Hier haben wir die gesamte Familie im Blick:
die Bedarfe der Kinder und Unterstützung der Eltern in
ihrer Erziehungsaufgabe, sowie besondere Familienthemen.
nach § 30 SGB VIII
Hier stehen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Mittelpunkt der Hilfe: individuelle Themen und persönliche Entwicklungsaufgaben.
nach § 29 SGB VIII
Soziales Lernen in der Gruppe: von anderen Lernen, Freundschaften schließen, Konflikte lösen, an eigenen Themen arbeiten.
nach § 27 (2) SGB VIII
Bei besonderen Herausforderungen in der Familie und in Krisen erarbeiten wir Lösungen, die für alle passen: zeitlich begrenzt und mit sozialpädagogischen und systemischen Methoden.
nach § 10 JGG
Hilfe für Jugendliche, die im Strafverfahren
eine Betreuungsweisung erhalten haben und
Unterstützung bei der Bewältigung
ihrer besonderen Herausforderungen benötigen.
nach § 27 (2) SGB VIII
(kurz: bei uns auch AHA genannt)
eine familienunterstützende Hilfe für Haushaltsorganisation, Ernährung und Gesundheitsversorgung.
nach § 18 SGB VIII
Der Umgang zu Eltern oder Elternteilen ist manchmal mit besonderen Umständen verknüpft: wir begleiten, beraten und unterstützen dabei - mit dem besonderen Blick auf das Kind.