Die Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII steht in Verbindung mit den Hilfen zur Erziehung nach §§ 27, sowie § 35a und § 41 SGB VIII.
Dadurch ist geregelt, dass Kinder, Jugendliche und auch junge Volljährige bei Bedarf Unterstützung von einer pädagogischen Fachkraft erhalten können.
Die Ziele des Erziehungsbeistandschaft basieren auf der pädagogischen und zunächst einmal grundlegenden Zielsetzung, dass durch die gewählte Interventionsform ein positiver zugewandter Erziehungsrahmen für junge Menschen entstehen bzw. wieder aufgebaut werden soll. Jungen Menschen soll dazu verholfen werden, sich nach ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten bestmöglich zu entwickeln, sich in gesellschaftliche, sozialräumliche und familiäre Strukturen zu integrieren, sofern diese nicht zu ihrer Entwicklung konträr sind und sich ihren altersgemäßen Aufgaben und Pflichten zuzuwenden.
Ein Bestandteil der Erziehungsbeistandschaft ist die Zusammenarbeit mit den Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten. Die Eltern werden durch regelmäßige Termine, Beratungsgespräche und über Informationsaustausch in die Hilfe integriert auch wenn der Schwerpunkt der Hilfe nicht ausdrücklich auf Elternarbeit liegt.
Verknüpft mit Fachleistungsstunden besteht bei höherem Betreuungsbedarf die Möglichkeit der Kombination des Erziehungsbeistandes mit
nach § 31 SGB VIII
Hier haben wir die gesamte Familie im Blick:
die Bedarfe der Kinder und Unterstützung der Eltern in
ihrer Erziehungsaufgabe, sowie besondere Familienthemen.
nach § 30 SGB VIII
Hier stehen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Mittelpunkt der Hilfe: individuelle Themen und persönliche Entwicklungsaufgaben.
nach § 29 SGB VIII
Soziales Lernen in der Gruppe: von anderen Lernen, Freundschaften schließen, Konflikte lösen, an eigenen Themen arbeiten.
nach § 27 (2) SGB VIII
Bei besonderen Herausforderungen in der Familie und in Krisen erarbeiten wir Lösungen, die für alle passen: zeitlich begrenzt und mit sozialpädagogischen und systemischen Methoden.
nach § 10 JGG
Hilfe für Jugendliche, die im Strafverfahren
eine Betreuungsweisung erhalten haben und
Unterstützung bei der Bewältigung
ihrer besonderen Herausforderungen benötigen.
nach § 27 (2) SGB VIII
(kurz: bei uns auch AHA genannt)
eine familienunterstützende Hilfe für Haushaltsorganisation, Ernährung und Gesundheitsversorgung.
nach § 18 SGB VIII
Der Umgang zu Eltern oder Elternteilen ist manchmal mit besonderen Umständen verknüpft: wir begleiten, beraten und unterstützen dabei - mit dem besonderen Blick auf das Kind.
Die Erziehungsbeistandschaft wird von einer Pädagogin oder einem Pädagogen ausgeführt und zielt darauf ab, in gemeinsamen Terminen an den bestehenden Schwierigkeiten zu arbeiten und Unterstützung anzubieten, bei der individuellen Entwicklung und Entfaltung von Fähigkeiten und Ressourcen.