Erziehungs-
beistandschaft

nach § 30 SGB VIII

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit individuellen Herausforderungen in der eigenen Entwicklung

Die Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII steht in Verbindung mit den Hilfen zur Erziehung nach §§ 27, sowie § 35a und § 41 SGB VIII. 

Dadurch ist geregelt, dass Kinder, Jugendliche und auch junge Volljährige bei Bedarf Unterstützung von einer pädagogischen Fachkraft erhalten können.

Die Ziele des Erziehungsbeistandschaft basieren auf der pädagogischen und zunächst einmal grundlegenden Zielsetzung, dass durch die gewählte Interventionsform ein positiver zugewandter Erziehungsrahmen für junge Menschen entstehen bzw. wieder aufgebaut werden soll. Jungen Menschen soll dazu verholfen werden, sich nach ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten bestmöglich zu entwickeln, sich in gesellschaftliche, sozialräumliche und familiäre Strukturen zu integrieren, sofern diese nicht zu ihrer Entwicklung konträr sind und sich ihren altersgemäßen Aufgaben und Pflichten zuzuwenden.

Weitere Informationen

Ein Bestandteil der Erziehungsbeistandschaft ist die Zusammenarbeit mit den Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten. Die Eltern werden durch regelmäßige Termine, Beratungsgespräche und über Informationsaustausch in die Hilfe integriert auch wenn der Schwerpunkt der Hilfe nicht ausdrücklich auf Elternarbeit liegt. 

  • Anamnese und kurzes Clearing zur der Situation
  • Berufsrelevante Hilfen, Berufsfindung
  • Sport- und Freizeitpädagogik
  • Eingliederung seelisch beeinträchtige Kinder und Jugendlichen
  • Systemische und resourcenorientierte Arbeit
  • Schulische Hilfen
  • Erlebnispädagogik
  • Verselbständigungstraining 
  • Verknüpft mit Fachleistungsstunden besteht bei höherem Betreuungsbedarf die Möglichkeit der Kombination des Erziehungsbeistandes mit 

    • der sozialen Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII 
    • erlebnispädagogischer Krisenintervention,
    • systemischer Familienarbeit nach § 31 SGB VIII
    • Betreuungsweisung nach § 10 JGG
    • Video-Home-Training
    • Ernährungsberatung

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Unsere Hilfen

Sozialpädagogische Familienhilfe

nach § 31 SGB VIII
Hier haben wir die gesamte Familie im Blick:
die Bedarfe der Kinder und Unterstützung der Eltern in 
ihrer Erziehungsaufgabe, sowie besondere Familienthemen.

Erziehungs-
beistandschaft

nach § 30 SGB VIII

Hier stehen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Mittelpunkt der Hilfe: individuelle Themen und persönliche Entwicklungsaufgaben.

Soziale
Gruppenarbeit

nach § 29 SGB VIII
Soziales Lernen in der Gruppe: von anderen Lernen, Freundschaften schließen, Konflikte lösen, an eigenen Themen arbeiten.

Clearing – ambulant systemisch

nach § 27 (2) SGB VIII
Bei besonderen Herausforderungen in der Familie und in Krisen erarbeiten wir Lösungen, die für alle passen: zeitlich begrenzt und mit sozialpädagogischen und systemischen Methoden.

Jugendhilfe im Strafverfahren

nach § 10 JGG

Hilfe für Jugendliche, die im Strafverfahren 
eine Betreuungsweisung erhalten haben und 
Unterstützung bei der Bewältigung 
ihrer besonderen Herausforderungen benötigen.



Aktivierende Haushaltsanleitung

nach § 27 (2) SGB VIII

(kurz: bei uns auch AHA genannt)

eine familienunterstützende Hilfe für Haushaltsorganisation, Ernährung und Gesundheitsversorgung.

Begleiteter Umgang

nach § 18 SGB VIII
Der Umgang zu Eltern oder Elternteilen ist manchmal mit besonderen Umständen verknüpft: wir begleiten, beraten und unterstützen dabei - mit dem besonderen Blick auf das Kind.


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Unterstützung und Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene


Immer wieder kommt es vor, dass junge Menschen vor großen Herausforderungen stehen oder schwierige Umstände bewältigen müssen. Diese Schwierigkeiten können zum Beispiel in der Schule, mit Gleichaltrigen oder innerhalb der Familie auftreten und sind oft nicht leicht alleine zu lösen. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, individuelle Unterstützung zu erhalten.

Die Erziehungsbeistandschaft wird von einer Pädagogin oder einem Pädagogen ausgeführt und zielt darauf ab, in gemeinsamen Terminen an den bestehenden Schwierigkeiten zu arbeiten und Unterstützung anzubieten, bei der individuellen Entwicklung und Entfaltung von Fähigkeiten und Ressourcen.