Jugendhilfe im Strafverfahren

nach § 10 JGG

Beratung und Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende, die sich in einem Strafverfahren befinden

Jugendliche, zwischen 14 und 17 Jahren oder Heranwachsende, zwischen 18 und 21 Jahren, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, werden von der Jugendgerichtshilfe beraten und unterstützt. Im Rahmen dieses Prozesses wird die konkrete Arbeit an Fachkräfte weitergeleitet, die dem jungen Menschen und seiner Familie helfen sollen, die aktuelle Situation zu reflektieren, das Umfeld zu beleuchten und ggf. Lösungen zu erarbeiten, die in das Gerichtsverfahren mit einfließen können.

Somit nehmen wir als Fachkräfte mit dem offiziellen Auftrag der Betreuungsweisung auch an der Gerichtsverhandlung teil und stehen dem Gericht beratend zur Seite, damit für den straffällig gewordenen jungen Menschen eine individuell passende Lösung gefunden wird.

Grundsätzlich gilt, dass im Jugendstrafverfahren der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht.

Weitere Informationen

Wenn es eine polizeiliche Aufnahme der Straftat gegeben hat und Du jünger als 21 Jahre bist, wendet sich die Polizei an das Jugendamt, an die Abteilung „Jugendhilfe im Strafverfahren“. Die Fachkraft wird sich dann mit Dir / mit Ihnen in Verbindung setzen und im Gespräch herausfinden, welche Art von Unterstützung notwendig ist, um die weiteren Schritte (Verfahren, Schule, Ausbildung, Zukunft) gut gestalten zu können. In vielen Fällen fragt die Fachkraft dann bei freien Trägern, wie beispielsweise bei der fuchs fährte an, ob ein Sozialpädagoge/in Zeit hat, sich mit Dir und Deinen Themen zu befassen.

Das entscheidet die Fachkraft der Jugendhilfe im Strafverfahren gemeinsam mit den Sorgeberechtigten, mit dem jungen Menschen und mit der Fachkraft der fuchs fährte; gemeinsam wird überlegt, ob es noch Ziele gibt für die Zusammenarbeit.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Unsere Hilfen

Sozialpädagogische Familienhilfe

nach § 31 SGB VIII
Hier haben wir die gesamte Familie im Blick:
die Bedarfe der Kinder und Unterstützung der Eltern in 
ihrer Erziehungsaufgabe, sowie besondere Familienthemen.

Erziehungs-
beistandschaft

nach § 30 SGB VIII

Hier stehen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Mittelpunkt der Hilfe: individuelle Themen und persönliche Entwicklungsaufgaben.

Soziale
Gruppenarbeit

nach § 29 SGB VIII
Soziales Lernen in der Gruppe: von anderen Lernen, Freundschaften schließen, Konflikte lösen, an eigenen Themen arbeiten.

Clearing – ambulant systemisch

nach § 27 (2) SGB VIII
Bei besonderen Herausforderungen in der Familie und in Krisen erarbeiten wir Lösungen, die für alle passen: zeitlich begrenzt und mit sozialpädagogischen und systemischen Methoden.

Jugendhilfe im Strafverfahren

nach § 10 JGG

Hilfe für Jugendliche, die im Strafverfahren 
eine Betreuungsweisung erhalten haben und 
Unterstützung bei der Bewältigung 
ihrer besonderen Herausforderungen benötigen.



Aktivierende Haushaltsanleitung

nach § 27 (2) SGB VIII

(kurz: bei uns auch AHA genannt)

eine familienunterstützende Hilfe für Haushaltsorganisation, Ernährung und Gesundheitsversorgung.

Begleiteter Umgang

nach § 18 SGB VIII
Der Umgang zu Eltern oder Elternteilen ist manchmal mit besonderen Umständen verknüpft: wir begleiten, beraten und unterstützen dabei - mit dem besonderen Blick auf das Kind.


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Unterstützung im Strafverfahren für Jugendliche und Heranwachsende

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren straffällig geworden sind, schaltet sich die Jugendgerichtshilfe ein. Diese wird auch Jugendhilfe im Strafverfahren genannt.

Dabei gibt es die Möglichkeit, eine so genannte Betreuungsweisung einzusetzen. Der dann zuständige Betreuer entwickelt in Reflexionsgesprächen gemeinsam mit dem Jugendlichen Ideen und Lösungsansätze, die dem Jugendlichen dabei helfen sollen, mit der aktuellen Situation umzugehen. Dabei wird gemeinsam überlegt, was der Jugendliche gut kann und was ihn interessiert und motiviert. Auch die Familie und das private Umfeld können in der gemeinsamen Arbeit eine Rolle spielen.

Ein langfristiges Ziel der Maßnahme ist es, Ideen für eine straffreie Zukunft zu entwickeln (z.B. Unterstützung bei der Erreichung eines Schulabschlusses, eines Ausbildungsplatzes, Freizeitgestaltung oder Drogenberatung, etc. ) und diese mit in das anstehende Strafverfahren einzubringen. Dabei helfen wir als Fachkräfte und sind auch im Strafverfahren dabei.