nach § 29 SGB VIII
auch SGA genannt
Die Soziale Gruppenarbeit soll nach § 29 SGB VIII Kindern und Jugendlichen im Gruppenkontext bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen.
Kinder und Jugendliche werden täglich mit wachsenden Anforderungen konfrontiert. Dies kann sich auf verschiedene Kontexte, wie die Schule, das familiäre Umfeld oder aber auch zunehmend auf die (sozialen) Medien beziehen. Insbesondere der Kontakt zu Gleichaltrigen stellt sich sehr komplex dar und kann zu großen Herausforderungen und Konfliktsituationen führen.
Die Soziale Gruppenarbeit richtet sich an Kinder und Jugendliche, für die ein handlungsorientiertes und reflexionsreiches Hilfsangebot in einem kleinen Gruppensetting angezeigt ist. Kleine Gruppen bis zu sechs TeilnehmerInnen werden von zwei pädagogischen Fachkräften betreut. Somit entsteht in mehrfacher Hinsicht ein dichtes Lernfeld.
Soziale Kompetenzen werden in der Gruppe trainiert und gefördert, die Spiegelung und Reflexion des eigenen Verhaltens erfolgt unmittelbar und an der individuellen Problemlage und den gesetzten Zielen wird mit der zuständigen PädagogIn in Einzelstunden gearbeitet. Hinzu kommt die regelmäßige Elternarbeit und der Kontakt zur Schule.
An zwei Gruppennachmittagen gibt es Hausaufgabenhilfe in den Praxisräumen zuzüglich eines kleinen Mittagessens. Das intensive Lernfeld in der kleinen Gruppe bietet viele Möglichkeiten, gewohnte Verhaltensmuster zu spiegeln, Konsequenzen im sozialen Miteinander aufzuzeigen, lernen, Gefühle zu benennen und Ideen für angemessene Verhaltensweisen zu erhalten.
Gearbeitet wird mit handlungsorientierten Methoden, in denen Grundlagen und Erweiterungen des sozialen Lernens geschaffen werden und Themen der individuellen Lernfelder aufgegriffen werden
Dieses Angebot findet an Schulen im Sozialraum statt. In Absprache mit der zuständigen Jugendhilfestation und der Schule werden bis zu 2 Termine im Verlaufe eines Schulvormittages oder -nachmittags durchgeführt.
Darüber hinaus kann der Kontakt zu den Lehrkräften und den Eltern gestaltet werden.
In einer Gruppe von maximal sechs Kindern werden soziale Kompetenzen trainiert und gefördert. Die Kinder erhalten während der Gruppenzeit stets die Gelegenheit, ihr Verhalten unmittelbar zu reflektieren und es wird gemeinsam an Handlungsalternativen gearbeitet. Hierbei dient die Kleingruppe als Erfahrungsraum, in dem vor allem mit Interaktionsübungen und erlebnispädagogischen Elementen das soziale Verhalten geübt werden kann. Besonders wichtig ist uns der wertschätzende Umgang mit und zwischen den Kindern.
In einem Block von vier Monaten gibt es ein wöchentliches Training über drei Stunden. Zielgruppe sind Jugendliche im Alter von 12 – 17 Jahren, die bereits straffällig geworden oder durch delinquentes Verhalten auffällig sind. Darüber hinaus gibt es eine Wochenendaktion zu Beginn des Trainings.
Ziel ist es, durch erlebnispädagogische, systemische und konfrontative Methoden, Einstellungsänderungen zu erwirken, um Gewaltbereitschaft sich selbst und anderen gegenüber herabzusetzen.
Verbindlichkeit über einen Trainingsvertrag, Biografiearbeit, Konfrontation mit Hilfe des „heißen Stuhls“, Sport, Elternarbeit sind weitere Elemente des Angebotes.
Für Kinder und Jugendliche
nach § 31 SGB VIII
Hier haben wir die gesamte Familie im Blick:
die Bedarfe der Kinder und Unterstützung der Eltern in
ihrer Erziehungsaufgabe, sowie besondere Familienthemen.
nach § 30 SGB VIII
Hier stehen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Mittelpunkt der Hilfe: individuelle Themen und persönliche Entwicklungsaufgaben.
nach § 29 SGB VIII
Soziales Lernen in der Gruppe: von anderen Lernen, Freundschaften schließen, Konflikte lösen, an eigenen Themen arbeiten.
nach § 27 (2) SGB VIII
Bei besonderen Herausforderungen in der Familie und in Krisen erarbeiten wir Lösungen, die für alle passen: zeitlich begrenzt und mit sozialpädagogischen und systemischen Methoden.
nach § 10 JGG
Hilfe für Jugendliche, die im Strafverfahren
eine Betreuungsweisung erhalten haben und
Unterstützung bei der Bewältigung
ihrer besonderen Herausforderungen benötigen.
nach § 27 (2) SGB VIII
(kurz: bei uns auch AHA genannt)
eine familienunterstützende Hilfe für Haushaltsorganisation, Ernährung und Gesundheitsversorgung.
nach § 18 SGB VIII
Der Umgang zu Eltern oder Elternteilen ist manchmal mit besonderen Umständen verknüpft: wir begleiten, beraten und unterstützen dabei - mit dem besonderen Blick auf das Kind.
Der Gruppenalltag beginnt mit einem Zeitfenster, in dem die Kinder die Möglichkeit haben, ihre Hausaufgaben zu erledigen. Darauf folgt eine kleine gemeinsame Mahlzeit. Den Großteil des Nachmittags werden wechselnde Aktivitäten und Aktionen durchgeführt. Unter pädagogischer Anleitung haben die Kinder und Jugendlichen hier die Möglichkeit durch Spiele, Arbeiten an bestimmten Themen oder bei erlebnispädagogischen Outdooraktionen Lernerfahrungen zu machen.
Ja, mit Einverständnis aller Beteiligten nehmen wir auch den Kontakt zur Schule auf. Es finden regelmäßige Elterngespräche statt.