Sozialpädagogische Familienhilfe

nach § 31 SGB VIII

„auch SPFH genannt“

Unterstützung, Begleitung und Anleitung bei Erziehungsfragen unter Einbezug aller Familienmitglieder

Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine familienunterstützende Hilfe der fuchs fährte und richtet sich an Familien, die Betreuung und Begleitung

  • bei ihren Erziehungsaufgaben
  • bei der Bewältigung von Alltagsherausforderungen
  • bei Kontakten zu Behörden und anderen Institutionen
  • bei Konflikten und Krisen


benötigen.

Im Vordergrund dieser Unterstützung steht, dass Familienmitglieder einen Weg finden, das Miteinander gut zu gestalten und das die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt werden.

Durch die vielfältigen Arbeitsschwerpunkte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesamtteams kann ein nach individueller Problemlage abgestimmtes Angebot – auch in Co-Teams – gestaltet werden.

Weitere Informationen

  • Genogrammarbeit, Familienbrett, Aufstellungen
  • Einzel-, Paar- und Familiengespräche, bzw. –konferenzen
  • Elterntraining
  • Familienberaterische und / oder familientherapeutische Gespräche
  • Interaktionsübungen, z.T. mit Hilfe von Videoaufzeichnungen möglich oder mit anderen Methoden der Visualisierung
  • Konkrete Hilfen zur Alltagsstrukturierung, –organisation und -bewältigung
  • schulrelevante Hilfen, wie Konzentrationstraining, Projektarbeit, Kontaktgestaltung zu Schulen und Lehrpersonal unter Einbezug der Erziehungsberechtigten
  • Freizeitpädagogische & erlebnispädagogische Maßnahmen auch unter Einbezug möglichst vieler Familienmitglieder
  • Herausforderungen bei Trennung und Scheidung
  • Rückführung aus stationärer Hilfe
  • Begleitung bei Alltagsherausforderungen
  • Unterstützung beim Umgang mit psychiatrischen Diagnosen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
  • Klärung und Überprüfung von Bedarfen der Kinder und Jugendlichen in Familien
  • Unterstützung beim Umgang mit den individuellen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen
  • Herausforderungen bei besonderen Beziehungsdynamiken innerhalb des Familiensystems

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Unsere Hilfen

Sozialpädagogische Familienhilfe

nach § 31 SGB VIII
Hier haben wir die gesamte Familie im Blick:
die Bedarfe der Kinder und Unterstützung der Eltern in 
ihrer Erziehungsaufgabe, sowie besondere Familienthemen.

Erziehungs-
beistandschaft

nach § 30 SGB VIII

Hier stehen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Mittelpunkt der Hilfe: individuelle Themen und persönliche Entwicklungsaufgaben.

Soziale
Gruppenarbeit

nach § 29 SGB VIII
Soziales Lernen in der Gruppe: von anderen Lernen, Freundschaften schließen, Konflikte lösen, an eigenen Themen arbeiten.

Clearing – ambulant systemisch

nach § 27 (2) SGB VIII
Bei besonderen Herausforderungen in der Familie und in Krisen erarbeiten wir Lösungen, die für alle passen: zeitlich begrenzt und mit sozialpädagogischen und systemischen Methoden.

Jugendhilfe im Strafverfahren

nach § 10 JGG

Hilfe für Jugendliche, die im Strafverfahren 
eine Betreuungsweisung erhalten haben und 
Unterstützung bei der Bewältigung 
ihrer besonderen Herausforderungen benötigen.



Aktivierende Haushaltsanleitung

nach § 27 (2) SGB VIII

(kurz: bei uns auch AHA genannt)

eine familienunterstützende Hilfe für Haushaltsorganisation, Ernährung und Gesundheitsversorgung.

Begleiteter Umgang

nach § 18 SGB VIII
Der Umgang zu Eltern oder Elternteilen ist manchmal mit besonderen Umständen verknüpft: wir begleiten, beraten und unterstützen dabei - mit dem besonderen Blick auf das Kind.


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Hilfe für die gesamte Familie

Neben all den schönen Gefühlen, die mit der eigenen Familie verbunden sind, kann es auch immer wieder zu Problemen kommen. Diese können innerhalb der Familie entstehen, z.B. durch Missverständnisse oder durch Trennung. Außerdem kann die Erziehung sehr schwierig werden, wenn Themen wie Schule, Krankheiten, Behörden und Medien den Alltag bestimmen.

Unabhängig von den Gründen, warum etwas schwierig geworden ist, kann es manchmal leichter sein, wenn die Probleme nicht alleine gelöst werden müssen. Dann kann es hilfreich sein, eine neutrale Person an die Seite gestellt zu bekommen.